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785 628 Dr. Jur. Ralf Höcker

Lexikon der Rechtsirrtümer
Dr. jur. Ralf Höcker räumt mit juristischen Irrtümern auf, die sich hartnäckig, aber falsch in unserem Bewußtsein verankert haben. Wußten Sie zum Beispiel, dass es Straftatbestände wie Zechprellerei und Beamtenbeleidigung überhaupt nicht gibt? Dass es in Deutschland kein gesetzlich vorgeschriebenes Bankgeheimnis gibt? Dass Sie mangelhafte Ware auch ohne Kassenbon umtauschen können? Dass Gefängnisausbrüche nicht strafbar sind.
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Daten
332 S., Tb. (Ullstein, 2007)
Beschreibung Manches von dem, was Volkes Stimme über Recht und Gesetz zu wissen meint, ist reiner Aberglaube. So gehört das Delikt der 'Zechprellerei' ebenso ins Reich der Phantasie wie die vermeintliche Pflicht, immer einen Ausweis dabei haben zu müssen. Und auch die Behauptung 'Eltern haften für ihre Kinder' wird nicht dadurch richtiger, dass sie an jedem Baustellenzaun zu lesen ist. Rolf Höcker räumt auf mit den populärsten juristischen Legenden und stellt anhand vieler anschaulicher Beispiele die tatsächliche Rechtslage dar.
 Autorenporträt Ralf Höcker, geboren 1971, L.L.M. (London) und Dr. jur., arbeitete als Rechtsanwalt in internationalen Großkanzleien in London und Köln und betreibt heute eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Unter anderem berät er Unternehmen und Künstler in Fragen des Medienrechts, Urheberrechts und Gewerblichen Rechtsschutzes.
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