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834 025 S. Klinger u.a.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Niemand ist davor sicher, daß er im Fall von Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Nur mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann der Patient für diese Fälle seinen Behandlungswunsch verbindlich festlegen. Dieser Band bietet Ihnen alle wichtigen Informationen.
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Daten
156 S., Tb. (Linde, 2008)
Beschreibung Niemand ist davor sicher, dass er im Fall von Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Auch jungen Menschen kann es passieren, dass sie nach einem Unfall zeitweise oder auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, selbst für sich zu entscheiden. Noch viel größer ist dieses Risiko für ältere Leute. Mit dem Lebensalter steigt die Häufigkeit von Schlaganfällen und Demenz-Erkrankungen.
Während es inzwischen üblich ist, ein Testament zu schreiben, sind die Möglichkeiten, für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit vorzusorgen, weithin unbekannt. Nur sehr wenige Menschen machen sich rechtzeitig Gedanken darüber, wie sie bei Demenz oder unheilbarer Krankheit im fortgeschrittenen Stadium behandelt werden wollen. Nur mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann der Patient für diese Fälle seinen Behandlungswunsch verbindlich festlegen.
 Autorenporträt Bernhard F. Klinger, Fachanwalt für Erbrecht in München, testierter Testamentsvollstrecker, Fachbuchautor.
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